Soziale Betreuung
Besuche und Aktivitäten
- Der Besuchsdienst verbringt mit Ihnen zu Hause eine gesellige Zeit.
- Der Begleitdienst ist mit Ihnen unterwegs bei Freizeitaktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung.
- Diese Dienste werden vom Leistungsnehmer selbst hinsichtlich der Inhalte und Zeiten mit uns vereinbart.
Die Dienste in Hauswirtschaft und Alltag sind grundsätzlich vom Leistungsnehmer selbst zu zahlen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann teilweise eine Erstattung durch die Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann zudem auch der zuständige Landkreis mitfinanzieren.

Beaufsichtigung
- Der Beaufsichtigungsdienst steht für Personen mit geistiger oder seelischer Beeinträchtigung, wie bspw. bei dementieller Erkrankung zur Vertretung eines Angehörigen zur Verfügung.
- Diese Dienste werden vom Leistungsnehmer selbst hinsichtlich der Inhalte und Zeiten mit uns vereinbart.
- Die Dienste in Hauswirtschaft und Alltag sind grundsätzlich vom Leistungsnehmer selbst zu zahlen.
- Bei Vorliegen einer Pflegestufe kann teilweise eine Erstattung durch die Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann ggf. zudem auch der zuständige Landkreis mitfinanzieren.
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