Hauswirtschaft und Alltag
Für pflegebedürftige, hilfebedürftige, kranke oder gehandicapte Menschen sind wir mit Diensten innerhalb und außerhalb der Wohnung tätig.
Der Hauswirtschaftsdienst erbringt:
- Reinigung der Wohnung, Kleidung und Wäsche
- Service- und Begleitdienste
- Einkäufe von Lebensmitteln und Besorgungen
- Essenszubereitung zu Mittag und anderen Mahlzeiten
Diese hauswirtschaftlichen Leistungen werden hinsichtlich Inhalt und Zeit vom Leistungsnehmer direkt mit uns vereinbart.
Diese Dienstleistungen können über die Pflegekasse als Sach- oder Entlastungsleistung (§45b SGB XI) sowie privat abgerechnet werden. Der Inhalt der hauswirtschaftlichen Leistungen sowie der dafür geplante Zeitrahmen werden nach Ihren individuellen Wünsche angepasst.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades kann teilweise eine Erstattung durch die Pflegeversicherung (SGB XI) erfolgen.